Jetzt ist es endlich so weit - Nach der Einigung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung konnten wir am gestrigen Abend die Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz für die Privatwirtschaft in Begutachtung schicken. Das ist das Gesetz in dem die Einkommenstransparenz verankert wird. Die Begutachtungsfrist für die Novelle läuft bis 27. August. Im Herbst soll diese dann im Parlament beschlossen werden, damit sie ab 1. Jänner 2011 gilt.
Und das steht im Vorschlag drinnen:
*) Ab 2011 werden die durchschnittlichen Gehälter von Frauen und Männern offengelegt (Infos dazu in meinem Videoblog: http://www.redbook.at/home/blog/trackback?entry=2556)
*) In Stelleninseraten müssen in Zukunft Kollektivvertrag und Möglichkeit der Überzahlung angegeben werden – falls die Unternehmen dem nicht nachkommen kann es zu Geldstrafen bis zu 360 Euro kommen.
*) Diskriminierungen außerhalb des Arbeitsplatzes sollen strenger bestraft werden -mit der Novelle soll nun auch bei Diskriminierungen aufgrund von Religion, Weltanschauung, sexueller Orientierung und Alter eine Klagsmöglichkeit bestehen.
*) Anhebung des Mindestschadenersatzes bei sexueller Belästigung von derzeit 720 Euro auf 1.000 Euro.

Gabriele Heinisch-Hosek
schreibt am 2010-07-13 13:05:31