Man mag Stefan Brocza in seinem Standard-Kommentar recht geben, wenn er schreibt, dass die europäische Bürgerinitiative ein „Instrument für Bürger“ ist, „um ihren Anliegen eine Bühne zu verleihen (ähnlich einem Volksbegehren in Österreich)“. Herr Brocza muß jedoch auch einem Regierungschef das Recht einräumen, einen solchen Prozess anzuregen. Werner Faymann hat von diesem Recht Gebrauch gemacht, dafür gebührt ihm Respekt. Auch wenn der Lissabon-Vertrag ein wichtiger demokratiepolitischer Erfolg ist geht er meiner Meinung nicht weit genug; dem Vertrag wohnt immer noch eine gewisse Skepsis gegenüber dem demokratiepolitischen Verantwortungsbewusstsein der Menschen inne. Wir brauchen nicht weniger an Demokratie, wir brauchen wahre Demokratie auf der Höhe der Zeit. (siehe dazu meinen Beitrag in der Bunten Zeitung unter dem Titel "Direkte Demokratie auf der Höhe der Zeit")
Wozu ich mich äußern möchte, ist das Missverständnis, das vorliegt, wenn man mein Engagement für die sogenannte „dreistufige Volksgesetzgebung“ in diese an sich berechtigte Diskussion über das Bedienen direkt-demokratischer Elemente sozusagen von oben her, hineinzieht, wie es bei Stefan Brocza geschieht.
Der Vorschlag zu einer "dreistufigen Volksgesetzgebung" stammt aus der Zivilgesellschaft (www.volksgesetzgebung-jetzt.at) und geht auf eine außerparlamentarische Arbeit in Deutschland bis in die 80er Jahre zurück. Hierzulande wurde dazu in der letzten Legislaturperiode dem Nationalrat eine Bürgerinitiative vorgelegt. Die Idee sieht vor, dass auch Initiativen aus der Mitte der Rechtsgemeinschaft mit Gesetzesvorschlägen zu einer Volksabstimmung gelangen können. Und zwar dann, wenn diese Initiativen im parlamentarischen Prozess, an den sie zunächst gerichtet sind, keine Mehrheit finden. Um zu gewährleisten, was zu einer wirklichen politischen Willensbildung notwendig ist und auch um populistischem Missbrauch vorzubeugen, sieht der Vorschlag eine "Medienbedingung" vor, durch die – verfassungsrechtlich zu regeln – die freie und gleichberechtigte Diskussion über das Pro und Kontra des zur Abstimmung stehenden Gegenstandes stattfinden können muss.
Das ist der Vorschlag, den ich unterstütze und für den ich – auch innerhalb meiner Partei - zu wirken versuche. Gerade weil auf diesem Gebiet heute noch kein grundlegendes Verständnis darüber vorhanden ist, was Demokratie ist oder was nur vorgibt, Demokratie zu sein; in allen Parteien wie auch in der öffentlichen Diskussion und ihrer journalistischen Reflexion. Also bei dem, was ich vertrete, geht es nicht darum, „Verantwortung abzuschieben und Entscheidungen, die man selber treffen könnte und auch müsste, auf die Bevölkerung abzuwälzen“, sondern um die komplementäre Ergänzung der repräsentativen Seite der Demokratie um ihre plebiszitäre Seite. Dadurch würden die „Fundamente der parlamentarischen Demokratie“ keineswegs geschwächt! Im Gegenteil: Erst durch den „Popularvorbehalt“, also dadurch, dass die Gesetzgebung dem Souverän auch unmittelbar zugänglich ist, wäre die volle Legitimation auch für den Parlamentarismus gegeben; durch das alleinige Recht alle fünf Jahre zu wählen nicht.
Die „komplementäre Demokratie“ mit ihren zwei Standbeinen, der direkten und der indirekten, ist eine Forderung, die seit dem „Eisenacher Programm“ zu den Fundamenten der Arbeiterbewegung gehört, auch wenn das lange Zeit in Vergessenheit geraten ist. All jenen, die vor dem Urteilsvermögen des Souveräns - also dem Volk - Angst haben oder eine Skepsis hegen, sei ein Zitat von Bert Brecht in Erinnerung gerufen: "Reden erst die Völker selber, werden sie schnell einig sein."



Peko Baxant
schreibt am 2010-05-26 18:03:00