Die wichtigste Aufgabe der kommenden Jahre?
Kann diese Frage überhaupt so gestellt werden? Es gibt doch viel „Wichtiges” zu tun. Akut hat die Finanz- und Wirtschaftskrise Fragen aufgeworfen, die von der etablierten Politik noch keineswegs beantwortet sind. Die ökologische Krise stellt uns vor nicht minder große Herausforderungen. Doch die Probleme, die sich aus den Krisen ergeben, werden allzu oft nur isoliert betrachtet und innerhalb der Logik der herrschenden Ideologien beantwortet. Dies wird zu keinen heilsamen Zielen führen.
Was nottut ist ein demokratischer Diskurs über die genannten „Lebensfragen” unserer Gesellschaften. Ein Diskurs, wie ihn - Doch was ist daraus geworden?! - Wolfgang Schüssel noch bevor er Kanzler wurde einmal anregte, als er sagte: „Wir brauchen dringend […] einen seriösen und vernünftigen Nachdenkprozeß, wie wir unsere […] Gesellschaft, unsere Politik und unsere politische Verfassung ändern, um den neuen Herausforderungen unserer Zivilisation am Beginn des 21. Jahrhunderts gerecht zu werden. […] Die politischen Eliten allein […] sind nicht in der Lage, eine neue Zivilisation zu schaffen. Dazu bedarf es der Kraft und Anstrengung der ganzen Gesellschaft. […] Daher muß es unser ausdrückliches Ziel sein, daß wir mit neuen Ideen, Projekten und mit neuen politischen Verfassungen diese Herausforderungen auch meistern.” Konkret werdend forderte Schüssel dazu auf, eine „neue Balance zwischen direkter und indirekter Demokratie zu finden”.*
In dieser bisher unerfüllten Forderung sehen wir die wichtigste, vordringlichste Aufgabe: Die zeitgemäße Ausgestaltung der Volksgesetzgebung als Ergänzung des Parlamentarismus hin zu einer komplementär-partizipatorischen Demokratie!
Die Gesetzgebung sollte künftig nicht mehr ausschließlich durch die Volksvertretung erfolgen. Es sollte darüber hinaus jederzeit möglich sein, aus der Mitte der Rechtsgemeinschaft Gesetzesinitiativen einzubringen, Initiativen, die - wenn sie im Parlament keine mehrheitliche Zustimmung fänden - über Volksbegehren zur Volksabstimmung gelangen können. Wobei diese Idee der dreistufigen Volksgesetzgebung eine verfassungsrechtlich zu regelnde „Medienbedingung” vorsieht: Vor der Abstimmung müsste in den Massenmedien zum Gegenstand des Entscheids die freie und gleichberechtigte Information und Diskussion über das Pro und Kontra stattfinden.
So könnten Schritt für Schritt die neuen gesetzlichen Grundlagen gefunden werden, um den „Herausforderungen unserer Zivilisation” im Einzelnen wie im Ganzen gerecht zu werden: Ausgehend von einer Idee zu einer neuen Gesetzgebung (Initiative), im Abwägen darüber, ob diese Idee von der Rechtsgemeinschaft insgesamt gewollt sein könnte (Begehren), bis hin zu der Bildung des Gemeinwilles im Volksentscheid und der ihm vorausgehenden „Volksdiskussion”.
Die dreistufige Volksgesetzgebung wird seit einigen Jahren aus der österreichischen Zivilgesellschaft heraus gefordert und ist in der letzten Legislaturperiode dem Nationalrat als Bürgerinitiative vorgelegt worden (s. www.volksgesetzgebung-jetzt.at).** Ziel ist es, den Parlamentarismus durch die dreistufige Volksgesetzgebung zu einer komplementär-partizipatorischen Demokratie zu ergänzen, um dadurch der Grundforderung des Art. 1 unserer Verfassung gerecht zu werden: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.”
Dieser Text ist ein Beitrag in der Februarausgabe der Bunten Zeitung. Verfasser: Gerhard Schuster (zapata33.com), Peko Baxant
* Denkpfeiler ins 21. Jahrhundert - Österreich Zukunftsreich, 1999
** Ein aktuelles Projekt in Deutschland, wo seit 1983 für die dreistufige Volksgesetzgebung gearbeitet wird, findet man hier: www.volksgesetzgebung-jetzt.de. Es kann von allen Menschen - Deutschen wie Nicht-Deutschen - unterstützt werden.
Link: http://www.pekobaxant.at/stories/direkte-demokratie-auf-der-hoehe-der-zeit/



Peko Baxant
schreibt am 2010-02-13 13:13:00