Gestern haben wir nach langem Ringen mit der ÖVP im Ministerrat die Eingetragene Partnerschaft für Homosexuelle beschlossen. Trotz massivem Einsatz meiner MitarbeiterInnen – meine Büroleiterin und ihr Stellvertreter haben die ganze Nacht lang verhandelt – konnten wir die Frage einer Zeremonie beim Standesamt nicht mit der ÖVP vereinbaren. Trotzdem: Wir haben viel durchgesetzt, aber einfach noch nicht alles geschafft. Die völlige Gleichstellung von homosexuellen und heterosexuellen Paaren ist und bleibt unser Ziel.
Mit der Eingetragenen Partnerschaft gelingt ein erster wichtiger Schritt zur Gleichstellung von homosexuellen Paaren. Und auch ein großer Teil der Homosexuellen-Organisationen sieht das so: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20091117_OTS0279/hosi-wien-begruesst-einigung-zur-eingetragene-partnerschaft-trotz-makeln und http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20091117_OTS0068/soho-zum-beschluss-der-regierung-fuer-ein-gesetz-zur-eingetragenen-partnerschaft
Die SPÖ hat mit der Eingetragenen Partnerschaft einiges erreicht, was bisher mit der ÖVP undenkbar war:
- Wenn einE PartnerIn stirbt, hat der/die andere PartnerIn Anspruch auf eine Pension.
- Wenn einE PartnerIn krank ist, dann hat der/die andere PartnerIn ein Recht auf Pflegeurlaub.
- Wenn einE PartnerIn stirbt, dann erbt der/die andere PartnerIn zumindest einen Pflichtteil.
Bei der Zeremonie am Standesamt war die ÖVP aber nicht bereit, über ihren Schatten zu springen. Letztendlich hat die notwendige Toleranz gefehlt, eine Eintragung am Standesamt zu ermöglichen. In der Sprache der Musik sage ich: Es ist ein unvollendetes Werk.
Und so sieht die Einigung aus:
Gleichgeschlechtliche Paare können ab 1. Jänner 2010 ihre Partnerschaft eintragen lassen. Das bedeutet, dass sie in vielen Bereichen der Ehe gleichgestellt werden und die gleichen Rechte und Pflichten haben wie heterosexuelle Paare.
Ihre Partnerschaft eintragen lassen können Homosexuelle am Magistrat und auf der Bezirkshauptmannschaft.
Für homosexuelle Paare wird nun endlich Realität, was für Ehepaare schon lange selbstverständlich ist:
- Wechselseitige Beistands- und Unterhaltspflicht sowohl in der Partnerschaft wie nach einer Trennung: Wenn sich die PartnerInnen trennen, dann muss der/die besser verdienende PartnerIn dem/der weniger gut verdienenden PartnerIn Unterhalt zahlen.
- Wenn einE PartnerIn stirbt, dann erbt der/die andere PartnerIn zumindest einen Pflichtteil.
- Wenn einE PartnerIn stirbt, hat der/die andere PartnerIn Anspruch auf eine Hinterbliebenenpension.
- Wenn einE PartnerIn krank ist, dann hat der/die andere PartnerIn ein Recht auf Pflegeurlaub.
- Wenn einE PartnerIn vor Gericht als BeschuldigteR angeklagt ist, kann der/die zweite PartnerIn eine Zeugenaussage verweigern.
- Wenn einE PartnerIn nicht österreichischeR StaatsbürgerIn ist und mit einem/einer ÖsterreicherIn eine Partnerschaft eingeht, hat er/sie das Recht, in Österreich leben zu können.
- Wenn einE PartnerIn stirbt, hat der/die andere PartnerIn das Recht, den Betrieb des/der Partners/Partnerin fortzuführen.
- Wenn ihn einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft nur einE PartnerIn arbeitet, hat er/sie Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag.
Weiterhin nicht möglich sind Adoptionen von Kindern und künstliche Befruchtung.

Gabriele Heinisch-Hosek
schreibt am 2009-11-18 11:06:39
Ich denke, daß dies dem Mißbrauch Tür und Tor öffnet.
Ich sehe die Gerichte werden sich mit dementsprechenden Klagen noch beschäftigen müssen.