Nach zweijährigen Verhandlungen haben wir (beinahe schon) ein Bundesumwelthaftungsgesetz in Österreich. Entgegen den massiven Wünschen der Wirtschaft wird in Österreich nun nicht das Verursacherprinzip untergraben: diejenigen, die einen Schaden verursachen, müssen für die Behebung des Schadens zahlen. Wenn es nach der Wirtschaft gegangen wäre, dann hätten unter bestimmten Umständen künftig die SteuerzahlerInnen für die Sanierung von großen Umweltschäden geblecht - die Gewinne durch den Betrieb, der den Schaden verursacht hätte, wären freilich nicht vergesellschaftet worden.
Es freut mich sehr, dass es auch gelungen ist, dass künftig die Inhaber von Lizenzen für Umweltschäden haften (das könnte bei gentechnisch veränderten Organismen eine wichtige Rolle im Falle eines großen Umweltschadens spielen) und dass Umwelt NGOs und die Umweltanwälte der Bundesänder Parteienstellung bei der Sanierung eines Schadens haben.
Nur aufgrund der Hartnäckigkeit der SPÖ VerhandlerInnen konnte dieser neoliberale Unterwanderungsversuch des gesamten österreichischen Umweltrechts gestoppt werden. Ehrlich gesagt: ich bin echt stolz drauf!
Download: Presseaussendung zum gestrigen Umweltausschuss im Parlament



Petra "Penny" Bayr
schreibt am 2009-03-04 09:26:56