Seit dem Juli 2008 gilt die EU-Richtlinie 1107/2006 die sich mit Flugreisen behinderter Menschen beschäftigt. Sie hat einige Verbesserungen gebracht, allerdings muss auf die Umsetzung gedrungen werden. Bessere Ausschilderungen auf den Flughäfen (es sollte eigene Infopunkte für behinderte Menschen geben), Schulungen von MitarbeiterInnen um ein besseres Service zu ermöglichen. Eigene Ansprechpersonen für die Belange behinderter Menschen auf den Flughäfen und ein kontinuierlicher Austausch mit Behindertenorganisationen könnten dabei schnell Verbesserungen bringen. Noch immer hätten Flugkapitäne das letzte Wort einen behinderten Menschen den Flug zu verweigern. Beim Nationalen Informationstag der Österr. Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) dem Dachverband österr. Organisationen für behinderte Menschen, wurde neben dem Fliegen auch andere Mobilitätsangebote wie Züge, Busse unter dem Gesichtspunkt des Behindertengleichstellungsgesetzes unter die Lupe genommen. Weiters wurde auch über das Instrument des Schlichtungsverfahrens gesprochen, dass seit 2006 an die 400 mal gemacht wurde. Bei diesem Verfahren kann man über das Bundessozialamt Diskriminierungen bearbeiten: beide Parteien treffen sich unter der Moderation des Bundessozialamtes und haben innerhalb einer gewissen Zeitspanne eine Lösung zu erarbeiten, eventuell können sie auch Mediation in Anspruch nehmen. Falls es keine Einigung gibt, können dann gerichtliche Wege beschritten werden. 2006+2007 waren Diskriminierungen am Arbeitsplatz die größte Zahl, das dreht sich nun leicht, da sich behinderte Menschen vor allem in ihrer Freizeit diskriminiert fühlen, wie der kommende Bericht zur Lage behinderter Menschen feststellt.



Christine Lapp
schreibt am 2008-11-15 12:08:58