Sie dürfen Menschen anhalten und durchsuchen, Waffen tragen und Verhöre durchführen - zur "Exekutive" oder "Wachkörper" dürfen sich die Zollfahnder nicht nennen.
Link: http://derstandard.at/fs/1246543724323/Suchtgift-als-legale-Belohnung-fuer-den-Hund

Manfred Magister schreibt am 2009-08-08 17:50:14