Ich stelle hier zwei Block-Artikel zur Diskussion. Diese Artikel hat Frau Brickner geschrieben, nachdem ich Ihr von den Problemen berichtet habe. Ich betreue in meinem Verein Hr. Komljenovic seit 2008. Ausser das die Behörden, und da hat sich die MA 35 besonders herausgehoben, nichts aber auch gar nichts machen, schweigt auch die Politik zu diesem Menschenunwürdigem Verhalten von Beamten. Ich habe mehrmals unsere Politiker davon informiert. Mit dem Ergebnis, dass man sich überhaupt nicht geäußert hat, geschweigedenn geholfen. Wenn man das sieht und ließt, dann kann ich mich nur mehr als Sozialdemokratin schämen, dass soetwas in unserem Land überhaupt möglich ist. Aber Hauptsache wir Kuscheln mit der ÖVP, anstatt sich um diese Dinge zu kümmern.
Dragan Komljenovic und die Härten des Magistrats Ein unverschuldet Staatenloser, der seit 29,5 Jahren in Österreich lebt, hat laut Fremdenbehörde nur wenig Chancen auf Einbürgerung Wie lange muss ein Mensch in Österreich leben, um auch für die Behörden als Hiesiger zu gelten? Dragan Komljenovic, geboren 1967 in Benkovac (damals Jugoslawien, heute Kroatien) lebt seit 1979 und somit 29,5 Jahren ununterbrochen im Land, aber Pass will ihm die Wiener MA 35 keinen geben. Das Dumme nur: Er hat auch kein anderes Staatsbürgerschaftsdokument, das einen Menschen zu Beginn des dritten Jahrtausends bekanntlich erst zum Menschen mit Rechten macht: Dragan Komljenovic ist staatenlos, weil das Land Jugoslawien, in dem er auf die Welt gekommen ist, nicht mehr existiert und ihm die beiden Nachfolgerstaaten Kroatien und Serbien nicht als Staatsbürger akzeptieren. Nun könnte diesbezüglich Österreich einspringen, was nicht ganz weithergeholt wäre, da der Mann seinen Lebensmittelpunkt eindeutig hier hat, in Klagenfurt Hauptschule, Lehre und Berufsschule besuchte und – kleine Nebenbemerkung – Deutsch wie ein echter Ösi spricht. Doch das geht laut der zuständigen Wiener MA 35 nicht "Herr Komljenovic bezieht derzeit Notstand und dieser wird nicht als Einkommen gerechnet. Aber er muss, um Chancen auf die Staatsbürgerschaft zu haben, monatlich 772, 40 Euro Einkünfte vorweisen", erklärt dort der stellvertretende Behördenleiter Manfred Klampfer. Dass der Mann vor allem deshalb keinen Job findet, weil Arbeitgeber angesichts von Staatenlosen meist zurückschrecken, berücksichtigt er nicht. Nach Komljenovics erstem Passantrag 1997 hatten den Rathausbeamten kurze Meldeunterbrechungen als Argument für ihr Njet gedient. Komljenovic erklärte sie glaubhaft mit dem Rechtsstreit um eine Wohnung, doch das half nicht. Und jetzt? "Bei der Einkommensgrenze sind uns im Land die Hände gebunden. Das Staatsbürgerschaftsgesetz ist Bundessache", sagt Klampfer. Die Einkommensgrenze, so fügt er hinzu, werde im Fall Komljenovic auch im Herbst 2009 noch zu berücksichtigen sein, wenn dieser dann ganze 30 Jahre in Österreich gelebt haben wird – und damit laut Gesetz eigentlich ein Recht auf Einbürgerung hat. Unerwähnt bei alldem bleibt, dass das Land Wien in einer solchen Situation durchaus humanitäre Gründe für eine anderslautende Entscheidung heranziehen könnte. Auf eigene Verantwortung - wenn eine solche im Wiener Magistrat in Sachen Staatsbürgerschaftsrecht existieren sollte. Irene.Brickner@derStandard.at
Ein UN-Übereinkommen lässt Dragan Komljenovic hoffen Staatenlose haben in Österreich das Recht auf Dokumente - aber nur auf dem Papier Wer sich in den Mühlen der Fremdenbürokratie abstrampelt, wird von Zeit zu Zeit von einem Hoffnungsschimmer durchzuckt. Ein Schriftstück, Gesetzesblatt oder gar Übereinkommen internationalen Rechts taucht auf, dass das Ende aller Probleme zu versprechen scheint. So verhält es sich auch beim Staatenlosen Dragan Komljenovic, dessen engagierte Beraterin jetzt auf ein Bundesgesetzblatt der Republik Österreich betreff eines "Übereinkommens über die Rechtsstellung von Staatenlosen" gestoßen ist. Es wurde vor Kurzem im Amtsblatt der Republik veröffentlicht, ist also gültig. Komljenovic, um es zu wiederholen, besitzt keinen Reisepass, keinen Personalausweis, keinen Fremdenpass – und hat nach 33 Jahren Aufenthalt in Österreich laut der Wiener MA 35 auch keine Chance auf Einbürgerung, weil sein aktuelles Einkommen zu niedrig ist: Eine Situation, die ihn "schwer belastet. Ich hatte die Hoffnung sogar mehrfach schon aufgegeben gehabt", wie er selber sagt. Und dann steht in besagtem Übereinkommen, Paragraf 27, doch tatsächlich, dass 2die Vertragsstaaten jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis ausstellt"! Auf zur zuständigen Behörde, sollte man meinen! Aber Halt: Zwar wurde die Urkunde, die besagt, dass Österreich dem Übereinkommen beigetreten ist, 2008 vom Bundespräsidenten und Bundeskanzler unterzeichnet und am 8. Februar 2008 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt. Das Übereinkommen trat am 8. Mai 2008 in Österreich in Kraft und wurde nach Beschluss des Nationalrats und am 11. Juli als Bundesgesetzblatt ausgegeben. Doch: "Was bisher fehlt, ist die innerstaatliche Umsetzung durch die Erlassung von Gesetzen", erläutert Christoph Pinter vom UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR, der sich Komljenovics Akten dieser Tage zuschicken ließ: Das UNHCR-Mandat erstreckt sich auch auf Staatenlose . Und was geschähe, wenn sich Komljenovic noch vor der gesetzlichen Umsetzung auf das doch geltende Dokument beriefe? Ein weiterer Behördenmarathon, macht Manfred Klampfer von der MA35 klar. "Für die Ausstellung eines Personalausweises ist in Wien die MA 62 zuständig. Für einen Fremdenpass müsste er sich an die Fremdenpolizei wenden." Und die Bürokratenmühlen mahlen weiter. Irene.Brickner@derStandard.at

Simone Mayer schreibt am 2009-03-01 19:38:21